Der Wörsdorfer Bahntunnel ist für Radfahrer und Fußgänger eine schwierige und gefährliche Angelegenheit, seit vielen Jahren. Schon immer haben wir unseren Kindern nahegelegt, diesen Durchgang zu Fuß oder per Fahrrad zu meiden. Leider haben die vielfachen Versuche der Kommunalpolitik, einen Ausbau zu erreichen, keinen Erfolg gebracht. Zur Verbesserung der Sicherheitslage wurde eine Geschwindigkeitsbeschränkung und seit etwa einem Jahr ein Überholverbot von KFZ für Radfahrer eingerichtet.
Nun eine neue Idee: In der Stadtverordnetenversammlung wurde einem Antrag der SPD mehrheitlich zugestimmt, per Druckknopfampel den Tunnel jeweils in einer Richtung auf rot zu schalten, wenn Radfahrer und Fußgänger diesen passieren wollen. Grund sei zudem, dass Radfernweg, der bisher durch das Emstal Esch/Würges verläuft, künftig durch Wörsdorf und den Tunnel geführt werden soll.

Wörsdorfpitt meint dazu:
Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen. Die Erhöhung der Sicherheit im Wörsdorfer Tunnel ist zweifellos ein legitimer Zweck. Die gewählten Mittel müssen zudem geeignet sein, den verfolgten Zweck zu erreichen oder ihn zu fördern. Auch das könnte bei der beantragten Maßnahme der Fall sein.
Und die Wirkungen der Maßnahmen dürfen nicht außer Verhältnis zum Ziel und dem Zweck sein. Daraus ergibt sich, dass immer das „mildeste Mittel“ im Verwaltungshandeln zu wählen ist. Und hier bestehen deutliche Zweifel, ob dies der Fall ist.
Seit gut einem Jahr gibt es eine verkehrsregelnde Maßnahme, nämlich ein Überholverbot für KFZ bei Radfahrern und schon sehr viel länger eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h. Und dieses Überholverbot funktioniert sehr gut und wird auch weitgehend eingehalten. Und genau damit wird dem Ziel der Begründung des Antrages bereits Rechnung getragen: „Ziel muss es sein, dass der Wörsdorfer Bahntunnel sicher genutzt werden kann“. Gravierende Zwischenfälle sind jedenfalls nicht bekannt geworden. Und deshalb stimmt die Begründung an der Stelle auch nicht.
Und das wird auch funktionieren bei zunehmendem Radaufkommen, wenn der Radfernweg 8 durch Wörsdorf kommen soll. Die geltende Regel ist also im Grunde das verhältnismäßige Mittel, wenn man die Notwendigkeit eines funktionierenden Pendler- und Wirtschaftsverkehrs auf dieser Hauptachse zwischen Idstein und Hünstetten oder Bad Camberg anerkennt und kein Durcheinander beim Schulbus- und Regionalverkehr in Kauf nehmen will. Über eine weitere Absenkung der Höchstgeschwindigkeit kann man dabei sicher reden. Der Tunnel ist die Hauptachse für den Schulbus- und Busregionalverkehr zwischen Idstein und Hünstetten. Mindestens 150m Ampelstrecke bedeuten mindestens überschlägig 2 Min Zeitverzug, für fahrplanbasierte Busse kann das sehr schnell schwierig werden und sich aufschaukeln, und ist für den Fahrplan nicht kalkulierbar. Beantwortet muss zudem die Frage, ob und wie ein Missbrauch dieser Ampel verhindert werden kann.

Wörsdorfpitt, 20. Oktober 2025
