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Solarpark für Wörsdorf?

Vor einigen Tagen wurde im Wörsdorfer Ortsbeirat  der Plan für die Errichtung eines Solarparks auf Wörsdorfer Gemarkung vorgestellt. Die KSolar Projekte GmbH aus Brilon trug Ihre Vorstellungen zur Errichtung und Betrieb eines Solarparkes in Wörsdorf vor. Auf 2 ha soll dafür eine Ackerfläche oberhalb der Autobahn A3 etwa zwischen  den beiden Tunnelenden der ICE Strecke dafür genutzt werden.

Bild PN Juni 2024 – die geplante Fläche soll sich auf der linken Seite befinden

Die Fläche ist nach den Vorschriften im § 35 Abs. 1 Ziff. 8 Bundesbaugesetz „privilegiert“ für Photovoltaikanlagen. Nach dieser seit Jan. 2023 geltenden Regelung sollen in einer Entfernung von bis zu 200 Metern, gemessen vom äußeren Rand der Fahrbahn, Freiflächen entlang von Autobahnen und mehrgleisigen Schienenwegen bevorzugt für Photovoltaik genutzt werden, deshalb  der Begriff „privilegiert“. Das bedeutet auch, dass diese wahrscheinlich damit nicht besonderen planungsrechtlichen Verfahren unterliegen, allerdings bedarf es aber i.d.R. einer kommunalen Baugenehmigung. Diese soll bei der Stadt Idstein beantragt werden und dürfte, wenn alle sich aus diesem Verfahren ergebenden Auflagen, z.B. naturschutzrechtlicher Art, sowie die notwendigen Abstimmungen mit den Fachbehörden keine gravierenden Bedenken ergeben, erteilt werden müssen. Dass diese Fläche sowohl im Regionalen Raumordnungsplan als auch im für Idstein geltenden Flächennutzungsplan als landwirtschaftlich genutzte Fläche ausgewiesen ist, müsste zurückstehen. Allenfalls könnte dies zum Hinderungsgrund werden, wenn die Baubehörde aus diesem Umstand eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange im Rahmen der Abwägung ableiten würde, was dann nach § 35 BBauG ein Ablehnungsgrund sein könnte. Jedenfalls sind formal die kommunalpolitischen Gremien damit außen vor.

Soweit zu den rechtsformalen Voraussetzungen. Die betroffene Fläche ist in Privateigentum, so wurde vorgetragen, ist an einen landwirtschaftlichen Betrieb verpachtet und wurde wohl nun der Ksolar zur Nutzung angeboten, dies sicherlich zu einem Pachtpreis, der bei einer landwirtschaftlichen Nutzung nicht gezahlt werden kann.

Was bedeutet das für Wörsdorf?   Wie nicht anders zu erwarten, wird das Vorhaben bereits jetzt kontrovers diskutiert. Positiv ist sicher zu sehen, dass die Projektgesellschaft bereits sehr frühzeitig den Kontakt zur Bürgerschaft gesucht hat und damit zeigt, dass ihr ein Bürgervotum wichtig ist.

Einerseits  ist dadurch der Entzug guter Ackerböden für die Landwirtschaft und damit eine Verschlechterung der regionalen Nahrungsmittelproduktion festzustellen. Und genau dies beklagt die Landwirtschaft im Idsteiner Land schon viele Jahre.  Gute Ackerböden sind zugunsten von Bauprojekten und  Infrastrukturvorhaben wie Straßenbau, Windkraftanlagen, Stromtrassen usw. bereits verloren gegangen oder stehen kurz davor. Hinzu kommt, dass Wörsdorf bereits heute unter den Belastungen vielfältiger Verkehrsanlagen wie ICE-Regionalbahn-Trasse, Autobahn, Hochspannungsleitung mit Option auf Ultranet zu leiden hat. Der Windanlagenpark im Nack ist kurz vor der Realisierung.

Andererseits ist der möglichst zügige Ausbau regenerativer Energien von hoher Bedeutung, der Kohleausstieg steht vor der Tür. Dies kommt ja auch durch die Einführung des aktuellen „Instituts“  der „privilegierte“ im Baurecht zum Ausdruck, es ist „politischer Wille“. Dies sollte auch für die kommunalen Entscheidungsprozesse und Bürgre von Bedeutung sein.

Letztendlich ist noch die Eigentumsgarantie des Flächeneigentümers zu beachten, der legitimer weise eine gute Vergütung für die Verpachtung anstrebt.

Dies bedeutet ein echtes Dilemma  und man darf gespannt sein, wie die Genehmigungsbehörde ihre Abwägung trifft. Immerhin gibt es ja ein Abwägungsgebot  mit der Ausnahmeklausel im § 35 BBauG mit dem Hinweis auf die Bedeutung des Flächennutzungsplans und weiteren sieben zu beachtenden Sachverhalten wie z.B. Aspekte der der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes oder die Erhaltung der natürlichen Eigenart der Landschaft und der Erhalt ihres Erholungswerts oder die Verhinderung der Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes.

Trotz des wohl geringen Spielraumes für politische Einflussnahme mit Blick auf die Rechtslage und die Förderung der Möglichkeiten einer Bürgerbeteiligung an dem späteren Solarpark, die im Übrigen der Projektierer ausdrücklich für machbar hält, werden sich sicher die kommunal aktiven Parteien damit beschäftigen und eine Meinung dazu beisteuern.

Wörsdorfpitt meint dazu,

dass mit guten Ackerböden immer sorgsam und mit Vorrang umzugehen ist. Dass hier der § 35 BBauG in diesem Sinne keine Abstufung bei der Festlegung der 200m Vorrangzone entlang der Fernverkehrswege  getroffen hat, ist ein großer Fehler, der vor Ort ausgebadet werden muss. Insoweit kommt insbesondere dem Abwägungsgebot der Baubehörde im Rahmen eines Antrages auf Baugenehmigung, die ja auch rechtssicher erfolgen muss, eine große Bedeutung zu. Es ist zu fragen, ob dabei nicht auch Aspekte eine Rolle spielen müssen wie. z.B. der Verweis auf  qualitativ weniger gute Böden oder solche mit Kümmerbewuchs, die es sicher auch in Wörsdorf oder Idstein entlang der Autobahn gibt. Auch gehört dazu, Photovoltaik auf Dächern stärker zu fördern oder auch die Begrenzungen der Autobahnen mit ihren Schallschutzwänden  in Anspruch zu nehmen. Und letztendlich ist auch die Eigentumsgarantie in der Verfassung ja auch mit der Verantwortung für die Allgemeinheit verbunden.

Wörsdorfpitt / Peter Niere 17. Juni 2024

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