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Wörsdorfer Bau- und Gestaltungssatzung für den Ortskern muss modernisiert werden

Bau-oder Gestaltungssatzungen haben nach Maßgabe der Hessischen Bauordnung die Aufgabe, bestimmte Ziele der Stadt- und Stadtbildgestaltung durch besondere Vorschriften zur Baugestaltung, z.B. die Verwendung besonderer Materialien oder Vorgaben zur Fenster- oder Dachgestaltung usw.  zu erreichen. Für Wörsdorf wurde eine solche Satzung  „ über die Gestaltung baulicher Anlagen im Ortskern des Stadtteils Wörsdorf“ am 5. März, angestoßen durch den seinerzeitigen Ortsbeirat,  nach langen Diskussionen in Kraft gesetzt.

Die Wörsdorfer Bausatzung  hat(te) vor allem die Aufgabe „..den Wandel vom Bauerndorf zur ländlichen Wohngemeinde zu stützen“ (S. 7 „Dorferneuerung Wörsdorf 1991 – 1999“, Hrsg. Magistrat der Stadt Idstein, 1. Aufl. 2000) und damit Entwicklungsaufgaben für Wörsdorf, das von 1991 – 1999 Förderschwerpunkt im Dorferneuerungsprogramm war. Dabei sollte vor allem erreicht werden, dass die historische  Bausubstanz e und damit der „typische“ mittelalterliche Charakter erhalten  werden, gleichzeitig aber die Nutzungsänderungen leer stehenden ehemals landwirtschaftlich genutzter Gebäude ermöglicht werden, Frei – und Platzflächen geschaffen und die Infrastruktur gestärkt und modernisiert werden.  

Die genannte Bausatzung hat dabei ihre Aufgabe sehr gut erfüllt, die seinerzeitigen Entscheidungen waren von Klugheit und Weitsicht geprägt. Wörsdorf hat grundsätzlich im Kern seinen „Dorfcharakter“ bewahren und sichern können, zugleich aber auch Entwicklung ermöglicht.   Sie ist allerdings fast 30 Jahre alt, der Strukturwandel ist weiter gegangen, Ansprüche an Wohnen und Wohnformen und das Zusammenleben haben sich deutlich geändert. Auch gibt es nach wie vor Bereiche, die früher landwirtschaftlich genutzt waren und nun kaum noch eine Funktion haben. Die früher stark landwirtschaftlich geprägte Dorfstruktur und –Bebauung hat aufgrund des Wandels auch Wörsdorfs von einer vielfältigen landwirtschaftlichen Nutzung hin zu größeren landwirtschaftlichen Einheiten keinen Bestand mehr mit der Folge, dass Einheiten in Ortslage, vor allem in den „Innenquartieren“,  derzeit nicht mehr oder „minder“ genutzt werden (Scheunen, Höfe, Stallungen). Dass in diesem Spannungsfeld Investitionen zunehmend schwieriger umzusetzen sind, zeigen Beispiele aus den vergangenen Monaten. Zudem erfordern die ständig zunehmenden Anforderungen an Klimaschutz  neue und besondere Ansprüche an ressourcenschonendes Wohnen.  Auch wandeln sich die Vorstellungen der nachwachsenden Generation über die Gestaltung des Wohnumfeldes. Zudem muss eine Gemeinde wie Wörsdorf auch attraktiv sein oder attraktiver werden für potentielle Neubürger, wenn die die vorhandenen wirtschaftliche Infrastruktur erhalten oder ausgebaut werden soll. Dazu gehört auch die grundsätzliche „Bezahlbarkeit“ von Wohnen, sei es im Eigentum, sei es zur Miete.

Diese Bausatzung der Stadt Idstein über die Gestaltung baulicher Anlagen im Ortskern des Stadtteils Wörsdorf vom 5. März 1992  sollte daher nach 30 Jahren Bestand evaluiert werden. Sie muss  ggf. an heutige Anforderungen angepasst werden. Dabei sollte Traditionelles bewahrt werden, moderne Ansprüche an Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind zu beachten. Vor allem aber  muss die Abgrenzung des Geltungsbereichs geprüft werden und gewandelte Ansprüche der Bevölkerung an Wohnformen sind zu berücksichtigen. Der Notwendigkeit der Schaffung bezahlbaren Wohnraumes ist Priorität zu geben. Gleichzeitig aber darf das Ziel des Erhalts bzw. der Erneuerung des charakteristischen Ortsbildes grundsätzlich nicht aufgegeben werden (§ 1 Abs. 2 Bausatzung). Damit einhergehen muss die Überprüfung der grundsätzlichen planerischen Basis, der geltende und ungefähr genauso alte Bebauungsplan für den Wörsdorfer Ortskern.

Peter Niere 23.2.2021

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